1. Erlaubnis nach § 34a GewO
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Auftraggeber sollten deshalb auf vollständige Unternehmensangaben achten und sich die bestehende Erlaubnis im Zweifel bestätigen lassen. Eine ansprechend gestaltete Website oder eine Gewerbeanmeldung ersetzt diese Erlaubnis nicht.
2. Qualifikation passend zur Aufgabe
Nicht jede Sicherheitsaufgabe stellt dieselben gesetzlichen und praktischen Anforderungen. Ein Empfangsdienst, ein dauerhaft besetzter Objektschutz und bestimmte besonders geregelte Bewachungstätigkeiten sind getrennt zu betrachten. Ein belastbares Angebot benennt deshalb zunächst die Aufgaben und leitet daraus die notwendige Personalqualifikation ab.
Unternehmen und eingesetztes Sicherheitspersonal werden über das Bewacherregister erfasst. Die ordnungsgemäße Auswahl und Anmeldung des Personals bleibt Aufgabe des Bewachungsunternehmens.
3. Haftpflichtversicherung und Leistungsgrenzen
Für das Bewachungsgewerbe gelten besondere Anforderungen an die Haftpflichtversicherung. Auftraggeber sollten prüfen, ob eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorliegt und ob der vorgesehene Einsatz vom Versicherungsschutz erfasst wird. Wichtig ist außerdem eine klare Abgrenzung: Bewachung, Serviceaufgaben und technische Leistungen dürfen im Angebot nicht vermischt werden.
4. Objektbezogene Planung statt Standardpaket
Ein seriöses Angebot beginnt mit Fragen zum Objekt. Dazu gehören Zugänge, Betriebszeiten, Besucher- und Lieferverkehr, sensible Bereiche, bekannte Vorfälle und vorhandene Technik. Erst danach lassen sich Besetzung, Kontrollintervalle und Aufgaben sinnvoll festlegen. Das gilt besonders für dauerhaft angelegten Objektschutz in München und für eine Baustellenbewachung, deren Anforderungen sich mit dem Baufortschritt verändern können.
- Objektart, Lage und zugängliche Bereiche
- Einsatzzeiten und erforderliche Besetzungsstärke
- Zutritts-, Schlüssel- und Schließregelungen
- Meldewege bei Abweichungen und Ereignissen
- Schnittstellen zu Haustechnik, Feuerwehr oder Polizei
5. Dienstanweisung, Zuständigkeiten und Eskalation
Die Bewachungsverordnung verlangt eine Dienstanweisung für den Wachdienst. Für den Auftraggeber zählt vor allem, dass die operative Umsetzung eindeutig geregelt ist: Wer ist verantwortlich, welche Maßnahmen sind zulässig, wann wird informiert und an wen wird eskaliert? Private Sicherheitskräfte besitzen keine polizeilichen Sonderbefugnisse. Seriöse Planung berücksichtigt diese Grenzen ausdrücklich.
6. Dokumentation und erreichbare Ansprechpartner
Kontrollen und Vorkommnisse müssen in einer für den Auftrag passenden Form nachvollziehbar sein. Das kann über Wachbuch, Kontrollpunkte, Schichtprotokolle oder Ereignisberichte erfolgen. Bei einem Revierwachdienst in München sollten zusätzlich Kontrollrhythmus, Prüfstellen und der Umgang mit Abweichungen eindeutig vereinbart sein. Ebenso wichtig ist eine benannte Einsatzleitung, die Rückfragen, Abweichungen und kurzfristige Personalthemen verbindlich steuert.
7. Angebot vollständig vergleichen
Der günstigste ausgewiesene Stundensatz ist nicht automatisch das wirtschaftlichste Angebot. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn Qualifikation, Zuschläge, Mindestzeiten, Einsatzleitung, Ersatzgestellung, Dokumentation und Abrechnungsgrundlage offen benannt sind. Unklare Leistungsversprechen führen später häufig zu Nachträgen oder operativen Lücken.
Besonderheiten bei Einsätzen in München
In München reichen die Einsatzorte von Büro- und Verwaltungsgebäuden über Gewerbe- und Logistikflächen bis zu Baustellen und Veranstaltungen. Verkehrsführung, Lieferzeiten, Besucheraufkommen und örtliche Vorgaben können den Personal- und Organisationsbedarf erheblich beeinflussen. Diese Punkte sollten bereits in der Anfrage benannt und vor Einsatzbeginn abgestimmt werden.
Checkliste für eine belastbare Anfrage
- Objektart und Einsatzort
- Gewünschter Beginn und Einsatzzeiten
- Konkrete Aufgaben und bekannte Risiken
- Voraussichtliche Besucher- und Lieferfrequenz
- Erforderliche Dokumentation und Berichtsempfänger
- Gewünschte Vertragsdauer und Reaktionswege
Rechtliche Grundlagen und Quellen
Die rechtlichen Aussagen dieses Ratgebers stützen sich auf § 34a Gewerbeordnung, die Bewachungsverordnung, die Informationen des Statistischen Bundesamtes zum Bewacherregister sowie die DGUV Vorschrift 23. Der Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
